Arbeitsmedizin
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz kann der Unternehmer die arbeitsmedizinische Versorgung seines Betriebes - außer durch Bestellung eines eigenen Betriebsarztes auch sicherstellen, indem er einen überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Dienst beauftragt. Dies geschieht zweckmäßigerweise durch Abschluss eines längerfristigen Vertrages, um die Kontinuität bei der Betreuung der Beschäftigten zu gewährleisten.
STB kann in Verbindung mit der sicherheitstechnischen Betreuung nach BGV A 2 mit dem Einsatz von Arbeitsmediziner als Kooperationspartner auch die arbeitsmedizinische Betreuung nach der BGV A 2 Übernehmen.
Betriebsärzte beraten den Unternehmer u. a.:
- bei der Planung von Betriebsanlagen
- bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln
- bei der Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen
- bei Fragen der Ergonomie und Arbeitshygiene
- bei der Organisation der Ersten Hilfe.
Die Betriebsärzte arbeiten eng mit den Sicherheitsfachkräften von STB zusammen; dazu gehören insbesondere gemeinsame Betriebsbegehungen. Sie nehmen auch an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teil.