Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
STB führt im Auftrag des Unternehmers nach dem Arbeitsschutzgesetz
und den damit verbundenen Vorschriften und Sicherheitsregeln die
sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten im
Betrieb durch.
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Arbeitsplätze müssen unbeschadet der Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrer Richtlinien sowie der §§ 19 bis 23 der BGV A1 (VBG 1) und anderer Rechtsvorschriften so eingerichtet bzw. beschaffen sein und so erhalten werden, daß sie ein sicheres Arbeiten ermöglichen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Materials, der Geräumigkeit, der Festigkeit, der Standsicherheit, der Oberfläche, der Trittsicherheit, der Beleuchtung und Belüftung sowie hinsichtlich des Fernhaltens von schädlichen Umwelteinflüssen und von Gefahren, die von Dritten ausgehen. Darüber hinaus müssen sie so beschaffen sein, daß sie nicht einstürzen, umkippen, einsinken, abrutschen oder ihr Lage auf andere Weise ungewollt ändern können.
Um dauerhaft sicherzustellen, dass von den Arbeitsplätzen keine Gefährdungen ausgehen bzw. durch geeignete Maßnahmen die Gefährdungen minimiert sind, wird STB zusammen mit dem Arbeitgeber oder ein/e von ihm Beauftragte/r sowie, soweit vorhanden und gewünscht, den Sicherheitsbeauftragten und Vertreter/innen des Betriebsrates regelmäßig Betriebsbegehungen durchführen. Ist ebenfalls ein Betriebsarzt bestellt, wird auch dieser bei Bedarf an den Begehungen beteiligt. Abweichungen vom Sollzustand werden in Begehungsprotokollen erfaßt (s. Anlage: Vordruck Begehungsprotokoll) und entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen.
Der Umweltschutz weist Berührungen und Überschneidungen mit dem Arbeitsschutz auf, insbesondere in den Bereichen Anlagensicherheit, Gefahrstoffe und Lärm. Ähnlich wie im betrieblichen Arbeitsschutz richten sich die Vorschriften des Umweltschutzes an den Unternehmer (Betreiber), der bestimmte Aufgaben an STB delegieren kann.
STB verfügt über qualifizierte Beauftragte für Immissionschutz, Gewässerschutz, Strahlen- und Laserschutz und Umweltbetriebsprüfer.
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Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz kann der Unternehmer die arbeitsmedizinische Versorgung seines Betriebes - außer durch Bestellung eines eigenen Betriebsarztes auch sicherstellen, indem er einen überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Dienst beauftragt. Dies geschieht zweckmäßigerweise durch Abschluss eines längerfristigen Vertrages, um die Kontinuität bei der Betreuung der Beschäftigten zu gewährleisten.
STB kann in Verbindung mit der sicherheitstechnischen Betreuung nach BGV A 2 mit dem Einsatz von Arbeitsmediziner als Kooperationspartner auch die arbeitsmedizinische Betreuung nach der BGV A 2 übernehmen.
Betriebsärzte beraten den Unternehmer u. a.:
> bei der Planung von Betriebsanlagen
> bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln
> bei der Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen
> bei Fragen der Ergonomie und Arbeitshygiene
> bei der Organisation der Ersten Hilfe
Die Betriebsärzte arbeiten eng mit den Sicherheitsfachkräften von STB zusammen; dazu gehören insbesondere gemeinsame Betriebsbegehungen. Sie nehmen auch an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teil.
Strahlenschutz-, Laserschutz-, Gewässerschutz-, Immisionsschutz-,
IMS- und Gefahrgutbeauftragte
STB stellt bei Bedarf Strahlenschutz- und
Laserschutzbeauftragte, Gewässerschutzbeauftragte, Immisionsschutz-,
IMS-, sowie Gefahrgutbeauftragte.
Unterweisungen
STB führt im zusammen mit den Verantwortlichen oder in deren
Auftrag die in den verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, sowie
Unfallverhütungsvorschriften geforderten Sicherheitsunterweisungen durch.
Schulungen
STB führt in Unternehmen Schulungen durch und veranstaltet Lehrgänge, z.B.
- Sicherheitsbeauftragte operativer Mitarbeiter gemäß SCC
- Gabelfahrerausbildung
- Verantwortung von Führungskräften für die Arbeitssicherheit
Gefährdungs- und Belastungsanalyse nach ArbSchG
STB führt die nach dem Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber
geforderte Gefährdungs- und Belastungsanalyse durch
und erstellt die Dokumentation.
Gefährdungsanalyse nach BetrSichV
STB führt Gefährdungsanalysen nach
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch und unterstützt den Unternehmer
entsprechend bei der Erstellung der Konformitätsbescheinigung für Altmaschinen
entsprechend der AMBV und den übrigen Vorschriften.
Einrichten von Arbeitsstätten
STB unterstützt den Unternehmer beim Einrichten von
Arbeitsstätten und Einsetzen von technischen Betriebsmitteln und Anlagen nach
den Arbeitsstättenrichtlinien und den Unfallverhütungsvorschriften.
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SIGEPLAN
STB erstellt bei Neubauplanung den notwendigen SIGEPLAN und
übernimmt während der Bauphase die Koordination.
Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme
STB bietet die Einführung von Qualitäts- und
Umweltmanagementsysteme nach der ISO 9000/2000 und der ISO 14001, sowie
Arbeitssicherheits-Managementsysteme und SCC (SICHERHEITS CERTIFIKAT
CONTRAKTOREN) an.
Bestätigungen über die Einhaltung der Bestimmungen zum baulichen
Arbeitsschutz gem. HBO