Umweltschutz
Der Umweltschutz weist Berührungen und Überschneidungen mit
dem Arbeitsschutz auf, insbesondere in den Bereichen Anlagensicherheit,
Gefahrstoffe und Lärm. ähnlich wie im betrieblichen Arbeitsschutz richten sich
die Vorschriften des Umweltschutzes an den Unternehmer (Betreiber), der
bestimmte Aufgaben an STB delegieren kann.
STB verfügt über qualifizierte Beauftragte für Immissionsschutz, Gewässerschutz, Strahlen- und Laserschutz
und Umweltbetriebsprüfer.
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Arbeitsplätze müssen unbeschadet der Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrer Richtlinien sowie der §§ 19 bis 23 der BGV A1 (VBG 1) und anderer Rechtsvorschriften so eingerichtet bzw. beschaffen sein und so erhalten werden, daß sie ein sicheres Arbeiten ermöglichen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Materials, der Geräumigkeit, der Festigkeit, der Standsicherheit, der Oberfläche, der Trittsicherheit, der Beleuchtung und Belüftung sowie hinsichtlich des Fernhaltens von schädlichen Umwelteinflüssen und von Gefahren, die von Dritten ausgehen. Darüber hinaus müssen sie so beschaffen sein, daß sie nicht einstürzen, umkippen, einsinken, abrutschen oder ihr Lage auf andere Weise ungewollt ändern können.
Um dauerhaft sicherzustellen, dass von den Arbeitsplätzen keine Gefährdungen ausgehen bzw. durch geeignete Maßnahmen die Gefährdungen minimiert sind, wird STB zusammen mit dem Arbeitgeber oder ein/e von ihm Beauftragte/r sowie, soweit vorhanden und gewünscht, den Sicherheitsbeauftragten und Vertreter/innen des Betriebsrates regelmäßig Betriebsbegehungen durchführen. Ist ebenfalls ein Betriebsarzt bestellt, wird auch dieser bei Bedarf an den Begehungen beteiligt. Abweichungen vom Sollzustand werden in Begehungsprotokollen erfaßt (s. Anlage: Vordruck Begehungsprotokoll) und entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen.
Der Umweltschutz weist Berührungen und Überschneidungen mit dem Arbeitsschutz auf, insbesondere in den Bereichen Anlagensicherheit, Gefahrstoffe und Lärm. Ähnlich wie im betrieblichen Arbeitsschutz richten sich die Vorschriften des Umweltschutzes an den Unternehmer (Betreiber), der bestimmte Aufgaben an STB delegieren kann.
STB verfügt über qualifizierte Beauftragte für Immissionschutz, Gewässerschutz, Strahlen- und Laserschutz und Umweltbetriebsprüfer.